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Welchen Handlungsspielraum hat das Familiengericht in Trennungssituationen?
Wann und wie kann der Verfahrenspfleger unterstützen?

 

Hier ein Bericht von betroffenen Großeltern:

Diese Veranstaltung wurde vorgetragen von Herrn Hermann Josef Merzbach - Richter a D. und Frau Stefanie Schönenberger - Verfahrensbeistand, zu dem mein Mann und ich von Köln nach Euskirchen kamen.
Die Veranstaltung war von sehr vielen betroffenen Vätern und Müttern Großeltern besucht, die Ihre Kinder bzw. Enkelkinder nach der Trennung der Eltern so gut wie gar nicht mehr sehen dürfen. Auch zugegen waren Damen und Herren von Beratungsstellen. Herr Merzbach und Frau Schöneberger versuchten den Eltern bzw. Großeltern zu vermitteln, dass das Wohl des Kindes immer an erster Stelle steht.
Unser Fazit ist: Wenn beide Elternteile nicht bemüht und bereit sind sich zum Wohle der Kinder zu verständigen und zu einigen ,bleibt nur der Gang zum Gericht und dieser kann endlos werden, wie alle betroffenen Großeltern aus unserer Erfahrung sagen können. Es ist ganz schwer bei Einschaltung der Gerichtsbarkeit noch an die Kinder "heranzukommen". Trotzdem sollte man nichts unversucht lassen, um den Kontakt zu den Kindern bzw. Enkeln nicht zu verlieren.

Ehepaar S+H. E.